Allgemeine Geschäftsbedingungen

Textwerk Darmstadt

 

Gabriele Kaisinger

 

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

 1.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.

 

1.2 Alle von Gabriele Kaisinger als Texterin erstellten Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

 

 1.3 Gabriele Kaisinger überträgt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.4 Vorschläge des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

 

 1.5 Werden Texte (Headlines, Slogans etc.) später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Gabriele Kaisinger berechtigt, diese Nutzung dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nachträglich in Rechnung zu stellen beziehungsweise die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu erhalten.

 

2. Vergütung

 

 2.1 Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeiträge, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.

 

2.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die Gabriele Kaisinger für den Auftraggeber/die Auftraggeberin erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

 3. Fälligkeit der Vergütung

 

3.1 Die Vergütung ist bis spätestens 14 Tage nach Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Vergütung des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Texterin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.

 

3.2 Bei Zahlungsverzug kann Gabriele Kaisinger Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Gabriele Kaisinger ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Gabriele Kaisinger entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind von diesem/dieser zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

 

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Gabriele Kaisinger Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Gabriele Kaisinger erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber/die Auftraggeberin Gabriele Kaisinger 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Gabriele Kaisinger ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und die Auftraggeber auf der Website Textwerk Darmstadt als Referenz zu benennen.

 

7. Haftung

 

 7.1 Gabriele Kaisinger haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über die Auftragssumme hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.2 Gabriele Kaisinger verpflichtet sich, ihre Kooperationspartner und Fremddienstleister sorgfältig auszuwählen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für deren Dienstleistungen nicht.

 

7.3 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten und Slogans durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin übernimmt diese/r die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 7.4 Für die vom Auftraggeber/der Auftraggeberin freigegebenen Entwürfe, Texte, Slogans und andere Textleistungen wie Produktnamen, TV- und Funkentwürfe entfällt jede wie immer geartete Haftung von Gabriele Kaisinger.

 

 7.5 Gabriele Kaisinger haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

7.6 Erhält Gabriele Kaisinger Texte zum Lektorat, geht sie davon aus, dass mit diesen Texten Ansprüche und Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden.

 

7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Gabriele Kaisinger behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann Gabriele Kaisinger eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

 

8.3 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin versichert, dass er/sie zur Verwendung aller Gabriele Kaisinger übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er/sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin Gabriele Kaisinger von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Erfüllungsort ist Darmstadt.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Stand: Darmstadt 2017